Rechtliche Hinweise

Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze gem. Delegierte Verordnung (EU) 2017/576

Wir sind verpflichtet, die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) zu veröffentlichen (Art. 3 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576). Da wir als Abwicklungsbank ausschließlich die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (LEI: R0MUWSFPU8MPRO8K5P83; ehemals "DAB Bank") gewählt haben, wickeln wir alle eingesetzten Finanzinstrumente (Aktien, Renten, Investmentfonds, derivative Finanzinstrumente) und somit auch 100% des Gesamtvolumens sowie 100% aller ausgeführten Aufträge über diese Lagerstelle ab. Bei Aktien und Investmentfonds wurde jeweils mehr als ein Handelsgeschäft pro Geschäftstag, bei Renten und derivativen Finanzinstrumenten weniger als ein Handelsgeschäft pro Geschäftstag getätigt.

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2022 und 2023

A) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren
Die ABELE Depotverwaltung GmbH leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die ABELE Depotverwaltung GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach folgenden Kriterien.
Im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung kommt die ABELE Depotverwaltung GmbH ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren für die Bank richtet sich daher nach folgenden Kriterien:
1. Kosten: Hierbei werden die Transaktionskosten sowie die Depotgebühren der Banken berücksichtigt.
2. Elektronischer Datenaustausch durch eine gut funktionierende Schnittstelle, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit im Interesse unserer Kunden gewährleistet.
3. Ausführungsqualität: Überprüfung der Best Execution Policy der Bank
4. Gute Erreichbarkeit des Handelsdesks
B) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze
Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.
C) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen
Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.
D) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen
In der Individuellen Vermögensverwaltung gab es keine Änderungen bei den ausgewählten Banken.
E) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt
Privatkunden und Professionelle Kunden werden in der Individuellen Vermögensverwaltung gleich behandelt.
F) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden
Für Privatkunden liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.
G) Erläuterung der Nutzung von etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten
Die ABELE Depotverwaltung GmbH setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:
1. Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
2. Halbjährliche Kontrolle einer repräsentativen Auswahl von Weisungen je Bank hinsichtlich Ausführungskurs und Schnelligkeit
3. Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung bzw. allgemeiner Beschwerden der Bank
4. Jährliche Prüfung der Kosten auf Marktkonformität
H) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden
Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

Reklamationen und Beschwerden

Einreichung Ihres Anliegens

Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns telefonisch, per Fax oder E-Mail unter den oben genannten Kontaktdaten mitteilen.

Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie eine Beschreibung Ihres Anliegens an.

Zeiträume für die Bearbeitung
Ihres Anliegens

Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.

Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E-Mail.

Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.

Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV wenden.

Schlichtungsstelle des VuV

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Daher ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen die Schlichtungsstelle des VuV zuständig:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

http://vuv-ombudsstelle.de/

Mitwirkungspolitik gemäß ARUG II

Die ABELE Depotverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO) - Stand: 31.12.2023

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:  

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.
  • Als langfristig orientierter Investor berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken seit jeher bei unseren Investitionsentscheidungen. Derartige Risiken lassen sich letztlich aber nie vollständig ausschließen, sondern lediglich minimieren. Daher entwickeln wir spezifische, dokumentierbare Strategien, um Nachhaltigkeitsrisiken noch besser erkennen und begrenzen zu können.
  • Diese Strategien können bspw. die Analyse des Geschäftsmodells des Zielunternehmens, die Analyse der Bilanz- und GuV-Daten, die Analyse der Geschäftsberichte hinsichtlich ESG-Risiken sowie ergänzend externe Nachhaltigkeits-Ratings umfassen.

Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO) - Stand: 31.12.2023

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen ( 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO) - Stand: 31.12.2023

In die Vergütung unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer fließen keine Faktoren ein, die einer nachhaltigen Entwicklung entgegenstehen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

 

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